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AGB
I Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von der Fotografin durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme des Angebots der Fotografin durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II Auftragsproduktionen
1. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen.
2. Die Fotografin ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt.
4. Die Lieferung des Bildmaterials erfolgt innerhalb von 2-3 Wochen nach erfolgtem Fotoshooting. Dabei werden die gesetzlichen Feiertage (bundesweit) sowie Urlaubstage nicht mit einberechnet.
5. Sind der Fotografin innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
7. 20% des Gesamtbetrages werden als Anzahlung bei Erteilung des Auftrages fällig. Die Anzahlung wird vom Gesamtbetrag vollständig in Abzug gebracht. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er die fällige Anzahlung nicht spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt das Bildmaterial Eigentum und in den Händen der Fotografin.
III Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jeglichem dem Kunden überlassenen Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPEG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdateien (RAW) ist ausgeschlossen.
3. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
4. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
5. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der Fotografin, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
6. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
7. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäßund wie verzeichnet zugegangen.
IV Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur privaten Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in soziale Medien sind unter Nennung der Fotografin erlaubt.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegebenhat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
– eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
– die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgernaller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern,
– jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
– die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung von der Fotografin vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
8. Der Auftraggeber ist bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass die Fotografin das Bildmaterial aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf. Hierbei sind sowohl Flyer, Prospekte und ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung ihrer Arbeit dienen mit eingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien.
V Haftung
1. Die Fotografin haftet für sich selbst und die Erfüllung des Auftrags nur bei Vorsatz und großer Fahrlässigkeit. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und das bearbeitete Bildmaterial an den Auftraggeber zu senden.
3. Storniert der Auftraggeber die Buchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno bis 2 Tage vor dem gebuchten Termin 30 % der Gesamtsumme wenn der Termin nicht anderweitig vergeben wurde; innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Termin 50% der Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Dies gilt nicht für Hochzeiten.
VIII Rückgabe des Bildmaterials
1. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Die Fotografin haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
2. Überlässt die Fotografin auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde digitales Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von der Fotografin schriftlich bestätigt worden ist.
IX Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
XI Allgemeines
1. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Rechtskraft der übrigen Bestimmungen. Die ungültige Bestimmung wird durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung ersetzt, die der angestrebten Regelung am nächsten kommt.
